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"Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!"
Studie zu präventiven Anwaltsstrategien gegenüber Medien
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Auch wenn es gewiss kein Novum ist, dass Journalist*innen in Deutschland mit dem Gesetz in Konflikt kommen, geben jüngste Ereignisse aus 2018 besonderen Anlass zur Sorge. Correctiv-Chefredakteur Oliver Schröm hatte zu fragwürdigen Wirtschaftsvorgängen recherchiert und aufgedeckt: Durch den sogenannten Cum-Ex-Steuerskandal sollen dem Fiskus in Deutschland und anderen Ländern ein Schaden von mehr als 50 Milliarden Euro entstanden sein. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten sich dann allerdings gegen Schröm, der für seine Recherchen zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen angestiftet haben soll. Hinzu kommen Bemühungen, kritische Berichte noch vor Veröffentlichung zu unterbinden. Beispielhaft ist ein Fall aus dem Jahr 2015. Die Deutsche Umwelthilfe und das ZDF hatten eine Untersuchung von Daimler-Fahrzeugen durchgeführt und wollten die Messergebnisse auf einer Pressekonferenz vorstellen. Vorher schrieb der damalige Presserechtsanwalt der Daimler AG der Umwelthilfe jedoch unter anderem: „[S]ollten Sie weiterhin auch nur irgendwie die Behauptung aufstellen, dass meine Mandantin Abgaswerte manipuliert habe, werden wir mit aller gebotenen Nachhaltigkeit gegen Sie vorgehen und Sie insbesondere für jeden wirtschaftlichen Schaden, der meiner Mandantin dadurch entsteht, haftbar machen.“
Sieht so eine zeitgemäße Vertretung von Mandant*innen aus, die im Internetzeitalter nicht mehr abwarten können, was Journalist*innen über sie schreiben, weil sich Nachrichten binnen Minuten auf allen Kanälen verbreiten? Oder werden Medien so stark unter Druck gesetzt, dass sie aus Sorge vor wirtschaftlichen Konsequenzen nicht mehr in Gänze ihrer öffentlichen Aufgabe nachkommen können? Die Autoren Tobias Gostomzyk und Daniel Moßbrucker sind, unterstützt von der Otto Brenner Stiftung (OBS) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), diesen Fragen nachgegangen. Die Ergebnisse: Auch, wenn es Anwält*innen (noch) nicht gelingt, Berichterstattung im Vorfeld durch Drohschreiben unmittelbar zu unterbinden, bleibt ihr Vorgehen keinesfalls folgenlos.
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