Projektförderung

Einen Projektantrag an die Otto Brenner Stiftung stellen

Achtung: Aufgrund des Wechsels in der Geschäftsführung der Otto Brenner Stiftung und damit einhergehender Neuorientierungen und Restrukturierungen der Stiftungsarbeit werden zurzeit keine neuen Projekte angenommen – wir bitten daher von Einreichungen abzusehen. Wir werden an dieser Stelle und auf unseren üblichen Kommunikationskanälen (NewsletterInstagram, BlueSky, Mastodon, LinkedIn & Facebook) bekannt geben, wenn wieder neue Forschungsvorhaben eingereicht werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Sie haben Ideen für Forschungsprojekte, die zur Ausrichtung der Otto Brenner Stiftung (OBS) passen und Ihnen besonders relevant und interessant erscheinen? Wir freuen uns, spannende Projekte fördern zu können und über aussagekräftige Anträge!

Voraussetzung der Förderung

Allgemein sollten sich Forschungsprojekte kritisch mit gesellschaftlich relevanten Thematiken auseinandersetzen und folgenden Schwerpunkten der Otto Brenner Stiftung zuzuordnen sein: Medienpolitik und Medienkritik, Zivilgesellschaft und Demokratie, Gewerkschaften, Arbeit und Globalisierung, Ost- und Westdeutschland. Idealerweise berücksichtigt die dabei eingenommene Perspektive konsequent Fragen der (sozialen) Gerechtigkeit und Demokratisierung in den jeweiligen Themenfeldern. Forschungsprojekte münden dabei im Regelfall in eine Publikation der OBS. Für eine Förderung ist es notwendig, dass die OBS von Beginn an in das Projekt involviert ist. Reine Druckkostenzuschüsse oder nachträgliche Finanzierungen bereits durchgeführter Veranstaltungen sind nicht möglich.

Zur Auswahl der zu fördernden Forschungsprojekte verwenden wir ein zweistufiges Verfahren (für die Förderung von Veranstaltungen genügt die erste Stufe):

  1. Schicken Sie uns zunächst eine kurze Skizze (siehe nächster Punkt), in welcher Sie Fragestellung/Thesen/Thematik sowie Vorgehen/Methode/Ablauf und die ersten groben Kosten- und Zeitvorstellungen auf maximal 2 Seiten darlegen. Nachdem wir die Skizze geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung und möglichen Rückfragen oder Anmerkungen. Sind alle offenen Punkte geklärt, bekommen Sie, falls Sie eine Veranstaltungsförderung beantragt haben, die Annahme oder Ablehnung des Skizzen-Antrages mitgeteilt.

  2. Haben sie eine Skizze auf Förderung eines Forschungsprojektes gestellt und diese wurde angenommen, muss in einem zweiten Schritt der abschließende Projektantrag nach einem vorgegebenen Muster gestellt werden. Hierfür erhalten Sie von der OBS einen Link mit Zugangsdaten zu unserem Formular für die ausführliche Antragsstellung. Sobald dieser Antrag bewilligt ist, melden wir uns bei Ihnen und Sie können loslegen.

Sollten Sie Fragen zum Vorgehen haben, schauen Sie doch zunächst in unseren FAQ nach. Wird Ihre Frage dort nicht beantwortet, wenden Sie sich bitte an info@otto-brenner-stiftung.de.

Achtung: Aufgrund des Wechsels in der Geschäftsführung der Otto Brenner Stiftung und damit einhergehender Neuorientierungen und Restrukturierungen der Stiftungsarbeit werden zurzeit keine neuen Projekte angenommen – wir bitten daher von Einreichungen abzusehen. Wir werden an dieser Stelle und auf unseren üblichen Kommunikationskanälen (NewsletterInstagram, BlueSky, Mastodon, LinkedIn & Facebook) bekannt geben, wenn wieder neue Forschungsvorhaben eingereicht werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Sobald wir ihre Projektskizze bewilligt haben, senden wir Ihnen einen Link zum Antragsformular zu. Die nachfolgende Darstellung erfolgt lediglich zu ihrer Information!

Im Folgenden finden Sie die Gliederungsvorgabe für Ihren Antrag auf Förderung eines Forschungsprojektes - für die Förderung einer Veranstaltung genügt Ihre im ersten Schritt an uns übermittelte Skizze. Die kursiven Angaben führen aus, was unter den jeweiligen Punkten erwartet wird.

1.1 Vertragsnehmer*in (Name, Jahrgang, Institution, Anschrift)
1.2 Projektbearbeitung (falls abweichend)
1.3 Antragstitel + Kurztitel
1.4 Passender Themenschwerpunkt der OBS
(Zu welchem der vier Themenschwerpunkte - Medienpolitik und Medienkritik, Zivilgesellschaft und Demokratie, Gewerkschaften, Arbeit und Globalisierung, Ost- und Westdeutschland – passt ihr Vorhaben?)
1.5 Anwendungsorientierter Nutzen/Transferqualität
1.6 Projektlaufzeit
1.7 Beginn der Förderung
1.8 Datum der Antragstellung
1.9 Gesamtsumme der beantragten Mittel
1.10 Drittmittelgeber*in/Kooperationsparter*in

Dieser Abschnitt stellt eine knappe Zusammenfassung der Punkte 3-6 dar.

Hier sollte eine Einführung in die allgemeine Thematik der Studie gegeben und aufgezeigt werden, weshalb das Thema von gesellschaftlicher Relevanz ist und zu den Themenschwerpunkten der OBS passt.

Nach der Darlegung der allgemeinen Ausgangslage unter Punkt 3, sollte an dieser Stelle die konkrete Zielsetzung der Studie formuliert werden, die in mindestens drei klare Forschungsfragen münden sollte.

Ziel dieses Punktes ist es aufzuzeigen, dass der/die Antragssteller*in einen Überblick über vergangene und aktuelle (Forschungs-)Debatten zur Thematik besitzt. Zudem muss nachgewiesen werden, dass die Fragestellung/Zielsetzung eine bestehende Forschungslücke schließt.

6.1 Auswahl (und Begründung) des Untersuchungsfeldes
6.2 Methodisches Vorgehen (ggf. Datenerhebung und Auswertung)
6.3 Zeitplanung

Die Kosten für das beantragte Projekt müssen sich zwingend aus dem Arbeitsprogramm ergeben und dürfen nichts enthalten, was im Arbeitsplan nicht erläutert wird

Personalkosten sind auf der Grundlage von TVöD E13 zu beantragen. Sofern Personalkosten für Sekretariatsarbeiten oder Hilfskräfte beantragt werden, ist darzulegen, welche Aufgaben entsprechend dem Arbeitsprogramm dafür anfallen.

Die Anschaffung von technischem Gerät, Büromöbeln etc. kann nicht über das Projekt finanziert werden. Falls Infrastrukturkosten als Gemeinkosten pauschaliert werden, ist der geltend gemachte Satz durch anerkannte Prüfberichte nachzuweisen. Projektgebundene Sachkosten (wie Reise-, Kopier- und Portokosten) müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Arbeitsprogramm stehen.

Hier werden die aufgeschlüsselten Kosten der Punkte 7.1-7.3, sowie etwaige weitere Kosten wie die Umsatz- oder Mehrwertsteuer, additiv aufgeführt und zu einer abschließenden, bei der Otto Brenner Stiftung beantragten Summe zusammengerechnet. Zudem müssen weitere im Projekt verwendeten Drittmittel gesondert davon angegeben werden.

Orientieren Sie sich hier im besten Falle bereits an den entsprechenden Stellen unserer Hinweise für Autoren.

Häufig gestellte Fragen "FAQ"

Bevor Sie direkten Kontakt zu uns aufnehmen, falls Fragen für Sie offen geblieben sind, schauen Sie bitte erst einmal in unseren "Häufig gestellten Fragen" nach, ob Sie dort die entsprechende Antwort finden.

Die OBS fördert Forschungsprojekte oder Veranstaltungen, die sich kritisch mit gesellschaftlich relevanten Thematiken auseinandersetzen und den folgenden Schwerpunkten der Otto Brenner Stiftung zugeordnet werden können: Medienpolitik und Medienkritik, Zivilgesellschaft und Demokratie, Gewerkschaften, Arbeit und Globalisierung, Ost- und Westdeutschland. Die Projektergebnisse werden i.d.R. als OBS Publikationen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Da die OBS zwingend von Beginn an in die geförderten Projekte involviert sein muss, sind die Erteilung reiner Druckkostenzuschüsse oder die nachträgliche Finanzierung bereits durchgeführter Veranstaltungen nicht möglich. Darüber hinaus ist es uns leider nicht möglich, dauerhafte Förderungen zu gewähren.

Es gibt nur eine Möglichkeit der Antragstellung: Schicken Sie uns – egal ob es sich um ein Forschungsprojekt oder eine Veranstaltung handelt – zunächst eine kurze Skizze, in welcher Thematik/Fragestellung/Thesen sowie Vorgehen/Methode/Ablauf und die ersten groben Kosten dargelegt werden.

Nachdem wir diese geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung und möglichen Rückfragen oder Anmerkungen. Sind alle offenen Punkte geklärt, bekommen Sie, falls Sie eine Veranstaltungsförderung beantragt haben, die Annahme oder Ablehnung des Antrages mitgeteilt. Möchten Sie einen Antrag auf Förderung eines Forschungsprojektes stellen, muss in einem zweiten Schritt der ausführlichere, abschließende Antrag nach vorgegebenem Muster gestellt werden. Hierfür erhalten Sie von uns einen gesonderten Link zu unserem Antragsformular. Sobald dieser Antrag bewilligt ist, melden wir uns bei Ihnen und Sie können loslegen.

Die einzigen formalen Vorgaben betreffen die Gliederung.

Halten Sie sich bei der Projektskizze bitte an das folgende Muster:

  • Thematik/Fragestellung/Thesen
  • Vorgehen/Methode/Ablauf
  • erste grobe Kosten und Zeitvorstellungen

Zeichenbegrenzung max. 5500 (inkl. Leerzeichen)

Die genauen Gliederungsvorgaben für einen abschließenden, offiziellen Antrag finden Sie in den Hinweisen zum Projektantrag.

Allgemein sollten sich Forschungsprojekte oder Veranstaltungen kritisch mit gesellschaftlich relevanten Thematiken auseinandersetzen und den Schwerpunkten der Otto Brenner Stiftung – Medienpolitik und Medienkritik, Zivilgesellschaft und Demokratie, Gewerkschaften, Arbeit und Globalisierung, Ost- und Westdeutschland - zuzuordnen sein.

Die dabei eingenommene Perspektive sollte konsequent Fragen der (sozialen) Gerechtigkeit und Demokratisierung in den jeweiligen Themenfeldern berücksichtigen.

Grundsätzlich gelten keine Fristen für Anträge zur Projektförderung bei der Otto Brenner Stiftung. In jedem Fall ist es jedoch sinnvoll, Projektideen und eine erste kurze Antragsskizze (s.o.) möglichst früh mitzuteilen, um in die Jahresplanung der OBS aufgenommen werden zu können.

Nein, Stipendien oder eine personengebundene Förderung von Einzelpersonen werden seitens der Otto Brenner Stiftung nicht vergeben. Ausnahme von der Regel stellt jedoch das für journalistische Rechercheprojekte vorgesehene Recherchestipendium der OBS dar. Dieses wird einmal im Jahr im Zuge der Verleihung des Otto Brenner Preis für kritischen Journalismus vergeben. Für weitere Infos siehe Recherche-Stipendien des Otto Brenner Preises.