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Wählen mit 16?
Ein empirischer Beitrag zur Debatte um die Absenkung des Wahlalters
Am 31. Juli 1970 trat die Änderung des Grundgesetzes in Kraft, mit der das aktive Wahlrecht für den Bundestag auf noch heute geltende 18 Jahre gesenkt und das passive Wahlrecht mit dem Zeitpunkt der Volljährigkeit verknüpft wurde. Diese wiederum wurde genau 4 Jahre später, am 31. Juli 1974, auf 18 Jahre gesenkt. Seit Januar 1975 gilt bei uns einheitlich: Volljährigkeit, passives und aktives Wahlrecht liegen bei 18 Jahren.
Inzwischen hat aber eine Reihe von Staaten (z.B. Österreich) das Wahlalter bei nationalen Wahlen auf 16 Jahre festgelegt; auch in einigen deutschen Bundesländern kann man bei Kommunal- und Landtagswahlen schon mit 16 Jahren zur Wahl gehen. Weder das Alter für Volljährigkeit noch die Kopplung der Wahlberechtigung daran sind ein Naturgesetz, das Wahlrecht ist nicht in Stein gemeißelt, das Wahlalter kein Tabu. Die OBS liefert mit „Wählen mit 16?“ einen empirischen Beitrag zur aktuellen Debatte um die Absenkung des Wahlalters.
Die Studie wägt Pro- und Contra-Argumente ab, setzt sich mit Lebenslagen und Interessen Jugendlicher auseinander und bietetOrientierungshilfen für gesellschaftspolitische Weichenstellungen.
Informationsseite zur Studie
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