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Unsichere Arbeit – unsichere Mitbestimmung
Die Interessenvertretung atypisch Beschäftigter
Die Zahl atypischer Beschäftigung hat in den letzten zwei Jahrzehnten in Deutschland deutlich zugenommen – allein 40% aller abhängig Beschäftigten sind in solch einem Arbeitsverhältnis tätig. Die negativen Folgen und Auswirkungen, die diese Beschäftigungsform mit sich bringt, sind zweifellos unbestreitbar und bekannt.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Gewerkschaften und Betriebsräte auf Umfang, Entwicklung und Struktur atypischer Beschäftigung? Welche Rolle wird diesen Beschäftigungsformen in Arbeitnehmervertretungen zugesprochen? Was können sie tun, damit die Gruppe atypisch Beschäftigter zukünftig besser vertreten ist? Mit diesen – bisher selten behandelten – Fragen beschäftigt sich Prof. Berndt Keller, ein Experte der Arbeits- und Sozialpolitik Deutschlands.
Sein zentraler Befund lautet, dass die Interessen dieser Beschäftigten bisher nur unzureichend vertreten sind. Dies liegt zum einen daran, dass die Arbeitnehmervertretungen schon existierende Handlungsspielräume zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen atypisch Beschäftigter nicht konsequent nutzen. Zum anderen kann die neue OBS-Studie zeigen, dass auch die Politik aufgefordert ist, den Arbeitnehmervertretungen die richtigen Instrumente zur Verbesserung der Lage an die Hand zu geben.
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