Die Sozialpartner – Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften – sind in besonderer Weise Teil des Grundgesetzes. Es weist ihnen in Artikel 9, Absatz 3 GG das Recht zu, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden.
Konkret spiegelt sich das in der vielfältigen Tarif- und Sozialpartnerschaft und der Gestaltung der Arbeitsbeziehungen in den Betrieben wider.
Zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes stellen wir zusammen mit der IG Metall zwei Karikaturen "fürs schwarze Brett" oder für Social Media zur Verfügung.