Die Otto Brenner Stiftung hat zum vierten Mal die Nebentätigkeiten und Hinzuverdienste der Mitglieder des Deutschen Bundestages analysiert. Ein Ergebnis der „Eröffnungsbilanz“ zu Beginn der 19. Wahlperiode (ab Herbst 2017) ist, dass sich an der Praxis der entgeltlichen Tätigkeiten trotz des (Wieder-)Einzugs der FDP und der neuen AfD-Fraktion in den 19. Deutschen Bundestag kaum etwas verändert hat. 206 Abgeordnete geben an, neben ihrem Bundestagsmandat auch noch entgeltlichen Tätigkeiten nachzugehen. Nebeneinkünfte sind weiterhin das Problem einer privilegierten Minderheit von Abgeordneten, die größtenteils aus Union und FDP kommen. Auch über 13 Prozent der AfD-Abgeordneten räumen nach wenigen Monaten schon ein, neben dem Mandat entgeltliche Tätigkeiten auszuüben. Auch innerhalb der Gruppe der „Aufstocker“ im Bundestag gibt es einige „Ausreißer“. 18 Abgeordnete, also nur etwa 2,5 Prozent der Mandatsträger, beziehen allein mehr als die Hälfte aller bis zum Juni 2018 angegebenen und verfügbaren Nebeneinkünfte.
Ein weiteres Ergebnis vorheriger Untersuchungen kann durch die aktuelle Erhebung im Kern bestätigt werden. Abgeordnete, so der Studienautor Sven Osterberg, „bringen ihre Nebentätigkeiten in den Bundestag mit und zeigen wenig Absicht, diese mit dem Einzug in das Parlament aufzugeben“. Insbesondere betrifft das die Gruppe der Rechtsanwälte, die allein ein Viertel aller Nebeneinkünfte angeben. Die AfD ist entgegen der Erwartungen sowohl hinsichtlich ihres Anteils der Abgeordneten, die eine bezahlte Tätigkeit angeben, als auch mit Blick auf das verdiente Geld bereits an dritter Stelle.
Die Studienreihe der Otto Brenner Stiftung kann einen weiteren Trend, der schon seit einigen Jahren zu beobachten ist, nunmehr recht deutlich bestätigen: Die Einbindung der Parlamentarier in die Gesellschaft durch ehrenamtliches Engagement sowie die (unentgeltliche) Übernahme von Aufgaben und Funktionen in Vereinen, Stiftungen und Verbänden ist weiter rückläufig. Nicht bestätigen lässt sich die hin und wieder aufgestellte These, dass erst das Mandat Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten generiert. Osterberg hat dazu die Angaben von 103 Abgeordneten verglichen, die erstmals in den 17. Bundestag (2009) eingezogen waren und nun 2017, zu Beginn der 19. Wahlperiode, bereits zum dritten Mal in den Bundestag gewählt wurden. Ergebnis: Nebentätigkeiten nehmen nicht zu.
Dabei kritisiert der Sozialwissenschaftler und Autor der OBS-Studie, Sven Osterberg, allerdings auch, „dass das System der Veröffentlichung der Daten über die Webseite des Bundestages erhebliche Defizite aufweist“. Die Untersuchung habe, bei aller Transparenz, die bisher erreicht wurde, wieder einmal bestätigt, „dass die Fristen für die Angabe von Nebeneinkünften und die schriftliche Eingabe bei der Bundestagsverwaltung den aktuellen Stand der gesamten Nebeneinkünfte nur unklar beziffern lassen“. „Digitale Alternativen, die dem Bürger einen aktuellen, einfachen Zugang zu aggregierten und vergleichbaren Daten ermöglichen, sind durchaus denkbar“, fordert der Experte Sven Osterberg nachhaltige Änderungen.
Für die Otto Brenner Stiftung, die die Ergebnisse der bereits vierten Studie zu den Nebeneinkünften und Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten jetzt online veröffentlicht hat, bestätigen die zentralen Erkenntnisse der Untersuchung ein weiteres Mal, dass es vor allem ein längst überfälliges Handlungsdefizit und weniger ein Transparenzproblem gibt. „Die relativ konstanten Ergebnisse der Studien werfen“, so OBS-Geschäftsführer Legrand, „immer wieder dieselben Fragen auf: Was sind akzeptable, erwünschte und zulässige Nebentätigkeiten, die mit der Stellung von Abgeordneten vereinbar sind? Warum gibt es nicht die Verpflichtung zur Aufgabe von Tätigkeiten während der Mandatszeit oder zumindest zum Spenden der Einkünfte aus ‚außerparlamentarischen‘ Tätigkeiten neben dem Mandat im Bundestag?“
Für die Stiftung ist und bleibt es ein Problem, dass das Parlament leichtfertig den Eindruck vermittelt, es sei käuflich. Legrand weiter: „Der Bundestag hat es allein in der Hand, durch konkrete Maßnahmen diesen Vorwurf zu korrigieren“. Leider ist aber auch zu Beginn der 19. Wahlperiode aus dem Bundestag wieder kein kräftiges „Wir haben verstanden!“ zu hören. Engagierte Vorschläge aus der Mitte der Herzkammer der Demokratie fehlen nach Auffassung der Stiftung ebenso wie konkrete Taten der Parlamentarier.
Die Stiftung plant, mit einer Schlussbilanz am Ende der 19. Wahlperiode ihre aktuelle Arbeit zu Nebeneinkünften und Nebentätigkeiten abzurunden.
Sven Osterberg: Aufstocker im Bundestag III – Eröffnungsbilanz der Nebenverdienste der Abgeordneten zu Beginn der 19. Wahlperiode, AP 31 der OBS; Frankfurt/Main, Juli 2018.
Kontakt:
Jupp Legrand
Otto Brenner Stiftung
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Autor:
Sven Osterberg
Telefon: 0160 - 98286708
E-Mail: sven(at)praxis-osterberg.de