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Pressemitteilung

OBS-Studie bilanziert MdB-Nebentätigkeiten in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages: Fast 200 Abgeordnete „stocken“ ihre Diäten mit Zusatzverdiensten auf

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Frankfurt am Main, den 2. August 2017 - Nebeneinkünfte, so ein zentraler Befund der aktuellen OBS-Untersuchung über „Aufstocker“ im Bundestag, sind das Problem einer privilegierten Minderheit von Abgeordneten, die überproportional aus der Unionsfraktion kommen. 193 von 655 Bundestagsabgeordneten der zu Ende gehenden 18. Wahlperiode geben an, „entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat“ auszuüben. OBS-Autor Sven Osterberg legt in der innovativen Expertise dar, dass die geschätzten 37,6 Millionen Euro Nebeneinkünfte, die in der 18. Wahlperiode erzielt wurden, zu etwa 80 Prozent von Mitgliedern der Union generiert wurden. Anwälte, so ein weiteres Ergebnis des soeben online veröffentlichten Arbeitspapieres der OBS, sind nicht nur die im Parlament überrepräsentierteste Berufsgruppe. Auch unter den „Aufstockern“, so eine weitere Erkenntnis der Untersuchung, bilden sie die größte Teilgruppe. Die vielfach aufgestellte Behauptung, Nebeneinkünfte seien ein Übergangsproblem, das sich im Laufe einer Legislaturperiode minimiere, wird durch einen Vergleich der Daten zu Beginn und am Ende der 18. Wahlperiode nicht bestätigt. Im Gegenteil: Es zeigt sich, dass es einerseits vor allem Selbstständige und Anwälte sind, die auch als MdB neben dem Mandat diese Tätigkeiten fortsetzen. Und andererseits findet die These durch die OBS-Studie empirische Bestätigung, dass erst das Mandat neue Nebentätigkeiten und dann auch Nebeneinkünfte mit sich bringt. Autor und Stiftung stellen beim Vergleich mehrerer Legislaturperioden allerdings auch fest, dass die Zahl der Nebentätigkeiten und Funktionen neben dem Parlament insgesamt (gegen Entgelt oder ehrenamtlich) relativ konstant bleibt. Gleichzeitig konnte mit der vergleichenden Auswertung der Daten aber ebenfalls gezeigt werden, dass sich die Tätigkeitsfelder ändern: Die Zahl der Funktionen in Unternehmen hat zugenommen und geht zu Lasten der Vernetzung mit Vereinen, Verbänden und Stiftungen.

Diese Ergebnisse, die mittelfristige Trends bestätigen und eine relative Stabilität in der Entwicklung der beiden letzten Wahlperioden belegen, werfen für Autor Sven Osterberg die Frage auf, ob über neuerliche und wiederholte Forderungen nach mehr Transparenz weitere Erkenntnisse zu erzielen sind. Er ist mit der Stiftung der Auffassung, dass es inzwischen mit Blick auf Nebenverdienste und Nebeneinkünfte kein wirkliches Erkenntnisdefizit mehr gibt, sondern dass ein fundamentales Handlungsdefizit den eigentlichen Kern des Problems darstellt. „Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte der Abgeordneten“, so Jupp Legrand, Geschäftsführer der Otto Brenner Stiftung, „könnten längst enger gefasst sein und müssen endlich strenger reguliert werden“.

Schon seit Jahren, so Autor und Stiftung, stellten sich die gleichen Fragen: Was sind gewünschte und zulässige Nebentätigkeiten? Was stellt ein Einfallstor für Lobbyisten dar? Warum gibt es keine Karenzzeiten für die verpflichtende Aufgabe von Beschäftigungsverhältnissen nach Eintritt in den deutschen Bundestag? Obwohl die Regelungen in einzelnen Punkten inzwischen verschärft wurden, verhindern sie aus Sicht von Osterberg nicht den Eindruck, „das Parlament könne käuflich sein".

Angesichts verschärfter gesellschaftlicher Bedingungen im postfaktischen Zeitalter und vor dem Hintergrund rechtspopulistischer Enthemmungen, so OBS-Geschäftsführer Legrand, „ist dies ein Umstand, den sich weder eine kritische Zivilgesellschaft länger leisten kann noch auf Dauer ein verantwortungsvolles Parlament ertragen darf“.

Sven Osterberg: Aufstocker im Bundestag II –Bilanz der Nebenverdienste der Abge-ordneten in der 18. Wahlperiode; OBS-Arbeitspapier 26, Frankfurt am Main, August 2017

Kontakt:

Jupp Legrand
OBS-Geschäftsführer
E-Mail: info(at)otto-brenner-stiftung.de  

Sven Osterberg
Telefon: 0160-9828-6708
E-Mail: sven(at)praxis-osterberg.de

Informationsseite zum Arbeitspapier 26