"Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!"

Studie zu präventiven Anwaltsstrategien gegenüber Medien

OBS-Arbeitsheft 99
Erschienen am 8. August 2019
Autoren: Tobias Gostomzyk, Daniel Moßbrucker
Mitarbeit: Andrea Böhnke

Leider ist die Printversion der Studie vergriffen! Sie steht aber weiterhin als Download zur Verfügung!

Es ist bekannt, dass Journalist*innen in Deutschland mit dem Gesetz in Konflikt kommen: So geriet der Correctiv-Chefredakteur Oliver Schröm 2018 in die Medien, als er den sogenannten Cum-Ex-Steuerskandal aufdeckte – die Staatsanwaltschaft jedoch zunächst gegen ihn ermittelte. Zusätzlich zu solchen Fällen treten Bemühungen, kritische Berichte noch vor Veröffentlichung zu unterbinden. Beispielhaft ist ein Fall aus dem Jahr 2015. Die Deutsche Umwelthilfe und das ZDF hatten eine Untersuchung von Daimler-Fahrzeugen durchgeführt und wollten die Messergebnisse vorstellen. Vorher schrieb der damalige Presserechtsanwalt der Daimler AG der Umwelthilfe jedoch unter anderem: „[S]ollten Sie weiterhin auch nur irgendwie die Behauptung aufstellen, dass meine Mandantin Abgaswerte manipuliert habe, werden wir mit aller gebotenen Nachhaltigkeit gegen Sie vorgehen und Sie insbesondere für jeden wirtschaftlichen Schaden, der meiner Mandantin dadurch entsteht, haftbar machen.“

Sieht so eine zeitgemäße Vertretung von Mandant*innen aus, die im Internetzeitalter nicht mehr abwarten können, was Journalist*innen über sie schreiben, weil sich Nachrichten binnen Minuten auf allen Kanälen verbreiten? Oder werden Medien so stark unter Druck gesetzt, dass sie aus Sorge vor wirtschaftlichen Konsequenzen nicht mehr in Gänze ihrer öffentlichen Aufgabe nachkommen können? Die Autoren Tobias Gostomzyk und Daniel Moßbrucker sind, unterstützt von der OBS und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), diesen Fragen nachgegangen. Die Ergebnisse: Auch, wenn es Anwält*innen (noch) nicht gelingt, Berichterstattung im Vorfeld durch Drohschreiben unmittelbar zu unterbinden, bleibt ihr Vorgehen keinesfalls folgenlos.

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Codebuch zur Auswertung von Datenbanken über den Anwaltsmarkt im Presse- und Äußerungsrecht online lesen

Unterstützt von der Otto Brenner Stiftung und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)

Die Autoren

Tobias Gostomzyk

Prof. Dr. Tobias Gostomzyk ist seit 2012 Professor für Medienrecht am Institut für Journalistik der Technischen Universität Dortmund. Weiter ist er an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum tätig. Seine Forschungsschwerpunkte bilden das Medien-, Internet-, Datenschutz- und Telekommunikationsrecht. Seine aktuellen Forschungsschwerpunkte gelten der digitalen Fortschreibung des Medienrechts, der Herausbildung normativer Standards der Netzkommunikation genauso wie Fragen der Regulierung von Plattformen.

Kontakt: 
E-Mail: tobias.gostomzyk(at)tu-dortmund.de
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Daniel Moßbrucker

Daniel Moßbrucker (M.A.) hat Journalistik und Politikwissenschaft an der TU Dortmund sowie Digital Journalism an der Hamburg Media School studiert. Er absolvierte ein studienintegriertes Volontariat beim Hessischen Rundfunk und arbeitet seit über zehn Jahren als freiberuflicher Journalist. Hierfür hat er sich auf die Themen digitale Überwachung, Datenschutz und Internetregulierung spezialisiert mit einem Fokus auf die Auswirkungen aktueller Entwicklungen für die Pressefreiheit. Bei der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen ist er seit 2016 Referent für Informationsfreiheit im Internet. Er arbeitet an einer Promotion zu den Auswirkungen digitaler Überwachung auf den Journalismus, die von Prof. Dr. Volker Lilienthal (Universität Hamburg) betreut wird.

Kontakt:
E-Mail: mail(at)daniel-mossbrucker.de
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