Informationen zur Arbeit der Otto Brenner Stiftung

Pressemitteilung

Antidemokratische Stiftungen nicht mit Steuermitteln fördern

Frankfurt, 11. Oktober 2023

Gemeinsames Statement von Campact, der Bildungsstätte Anne Frank, Kein Bock auf Nazis, Gesicht zeigen!, den OMAS GEGEN RECHTS, DefunDES und der Otto Brenner Stiftung anlässlich der Vorstellung des Entwurfs für ein Stiftungsfinanzierungsgesetz.

Anlässlich des heute vorgestellten Entwurfs für ein Stiftungsfinanzierungsgesetz warnt ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen davor, ein nachhaltiges Gesetz nicht auf den letzten Metern zu verschleppen. Antidemokratische Stiftungen wie die AfD-nahe Desiderius Erasmus Stiftung (DES) dürfen keine Förderung durch Steuermittel erhalten. Das Bündnis umfasst die Bürgerbewegung Campact, der Bildungsstätte Anne Frank, Kein Bock auf Nazis, Gesicht zeigen!, die OMAS GEGEN RECHTS, DefunDES und die Otto Brenner Stiftung.

Nach monatelanger Hängepartie legt die Koalition endlich ihren Entwurf für ein Stiftungsfinanzierungsgesetz vor. Das ist ein bitter notwendiger und begrüßenswerter Schritt. Denn eine Demokratie darf keine Organisation fördern, die sie aushöhlen und abschaffen will. Sie muss gegenüber ihren Feinden wehrhaft sein. Mit dem Entwurf für ein Stiftungsfinanzierungsgesetz gibt es eine fraktionsübergreifende Einigung darüber, nach welchen Kriterien sich antidemokratische Stiftungen wie die DES dauerhaft von einer staatlichen Förderung ausschließen lassen. Ohne diese würden Bürger*innen mit ihren Steuern den Aufbau extrem rechter Netzwerke und Strukturen unterstützen.

Gleichzeitig offenbart der Entwurf aber problematische Details: Dass ausgerechnet das Bundesinnenministerium die Entscheidungskompetenz über die Einhaltung der Förderkriterien haben soll, ist nicht zielführend. Von verschiedenen Stellen wurde darauf hingewiesen, dass eine unabhängige Instanz vorzuziehen ist – etwa ein von den Fraktionen benanntes überparteiliches Expert*innengremium oder die Bundeszentrale für politische Bildung.

So viel ist gewiss: Das Stiftungsfinanzierungsgesetz ist überfällig. Wir hoffen, dass der Gesetzgebungsprozess nun nicht noch auf den letzten Metern ins Stocken gerät und der AfD-nahen Stiftung dadurch einen Geldsegen beschert. Die Fraktionen von Union bis Linke sind nun gefragt, ihre Differenzen beizulegen und die angekündigte Lösung aus der Mitte des Parlaments noch vor Abstimmung des Haushalts zu verabschieden.

Im Bundeshaushalt für 2024 sind keine Gelder für die AfD-nahe Stiftung vorgesehen. Diese Millionen kann die AfD aber per Klage für die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) sichern, wenn die Bundesregierung bis zum Haushaltsbeschluss kein neues Gesetz vorlegt.

Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Bundesregierung muss ein Stiftungsgesetz auf den Weg bringen. Nun wurde ein Entwurf vorgestellt, der jedoch schnell verabschiedet werden muss. Zaudert die Bundesregierung weiter, könnte die DES auf dem Rechtsweg Millionen erstreiten, die dann in den weiteren Auf- und Ausbau extrem rechter Strukturen fließen. Das bedeutet: Stipendien für extrem rechten Nachwuchs, Förderung extrem rechter Kader, Honorare für Redner*innen der Neuen Rechten, Vernetzungstreffen mit Europas Rechtsaußen-Parteien usw. An der Spitze der DES finden sich Personen mit direkten Verbindungen in das rechtsextreme Umfeld der Identitären Bewegung und des vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften „Institut für Staatspolitik“. Personen aus dem Stiftungsumfeld relativieren die Shoah, hetzen gegen Geflüchtete, Muslime und andere Minderheiten – und vertreten antisemitische und demokratiezersetzende Positionen, die mit den Werten des Grundgesetzes nicht vereinbar sind (siehe hierzu: Arne Semsrott/Matthias Jakubowski: Desiderius-Erasmus-Stiftung. Immer weiter nach rechts außen, OBS-Arbeitspapier 61, Frankfurt/Main, im September 2023).

Von verschiedenen Stellen wurden Vorschläge gemacht, welche Instanz über die Einhaltung der Förderkriterien wachen soll (siehe hierzu: Gutachten der Professoren Möllers/ Waldhoff im Auftrag des Innenministeriums, im August 2023; Prof. Dr. Markus Ogorek i.A. von Campact e.V.: Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung, Organisation und Finanzierung parteinaher Stiftungen, im Januar 2023). Vorzuziehen wären Optionen, die unabhängig, überparteilich und außerhalb der Exekutive angesiedelt sind. Diese Verantwortung einem Ministerium zuzusprechen, vermengt Kompetenzen und Zuständigkeiten auf unnötige Weise.

Informationen zum Arbeitspapier 61