Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ob Studien oder Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit „nur“ Beachtung finden oder auf breites Interesse und hohe Aufmerksamkeit stoßen, ist wenig planbar und hängt zuweilen auch vom Zufall ab, der nicht steuerbar ist. Kein Zufall war, dass unsere Ausarbeitung über „Wählen mit 16?“ Ende Juli in der politischen Debatte eine besondere Rolle spielte. Als wir bei der Recherche nach einem „günstigen Termin“ für die Veröffentlichung unserer „Jugendwahlstudie 2019“ schon früh auf ein interessantes Jubiläum stießen, war uns direkt klar, dass wir „Wählen mit 16?“ am 31. Juli veröffentlichen würden. 50 Jahre zuvor, am 31. Juli 1970, hatte der Bundestag mit einer Änderung des Grundgesetzes der Absenkung des Wahlalters für Wahlen zum Bundestag von 21 auf 18 zugestimmt und das passive Recht, für den Bundestag gewählt werden zu können, mit dem Eintritt der Volljährigkeit verknüpft. Und diese wurde – zu unser aller Überraschung – wiederum genau 4 Jahre später, am 31. Juli 1974, durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt auf 18 Jahre festgelegt. Damit fanden wir optimale Rahmenbedingungen für die Veröffentlichung unseres Arbeitspapieres vor und konnten uns so auch gegen die Nachrichten-Konkurrenz von steigenden Corona-Zahlen und fallenden Wirtschafts-Daten behaupten. Wir kommunizierten unsere Ausarbeitung als einen „empirischen Beitrag zur Debatte um die Absenkung des Wahlalters“ und halfen damit, ein Defizit zu beheben. Denn die Diskussion um „Wählen mit 16“ kennt viele normative oder politische Argumente, aber sie fußte bisher zu wenig auf zuverlässigen Daten. Thorsten Faas und Arndt Leininger, die OBS-Autoren von der FU Berlin, haben diese Lücke gefüllt und die notwendige Debatte vom Kopf auf die Füße gestellt.
Noch ein wichtiger Hinweis in eigener Sache
Mit unseren Sommer-Newsletter in der Mitte des Jahres verknüpfen wir im Regelfall auch die Einladung zu unserer Doppelveranstaltung im Herbst nach Berlin. In diesem Jahr können auch wir uns nicht den Folgen der Corona-Pandemie entziehen. Der Verwaltungsrat der Stiftung hat entschieden, die geplante Jahrestagung ganz ohne Publikum als reine Streaming-Veranstaltung durchzuführen. Im 30. Jahr der deutschen Einheit werden wir uns mit der aktuellen Lage der Medien beschäftigen und fragen, ob eine mediale Spaltung die Republik weiterhin prägt.
Die Verleihung der Otto Brenner Preise wird in diesem Jahr erstmals als geschlossene Veranstaltung stattfinden müssen. Die Corona-Bestimmungen und Hygiene-Vorschriften erlauben uns nur eine Feier in kleiner Runde mit den diesjährigen PreisträgerInnen, die die Jury Ende September aus über 500 Bewerbungen auswählen wird.
Für beide Veranstaltungen – die Jahrestagung ab 14.00 Uhr, die Preisverleihung ab 17.00 Uhr – werden wir am 17. November einen Livestream anbieten, so dass für alle Interessierte die Möglichkeit besteht, auch ohne Präsenz vor Ort unsere Angebote wahrnehmen zu können.
Wir werden zeitnah über alles Weitere informieren und danken schon jetzt für Ihr Verständnis. Wir freuen uns weiterhin über Ihre Unterstützung, auch finanzielle, und hoffen auf ein gesundes Wiedersehen in der Nach-Corona-Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Das OBS-Team
Frankfurt/Main, August 2020