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Otto Brenner Newsletter

Pressemitteilung, 11.07.2021

„Fraktion der Aufstocker“: Bundestagsabgeordnete bessern mit fast 53 Mio. € ihre Diäten auf

+++ Otto Brenner Stiftung (OBS) legt fünfte Studie zu MdB-Zusatzjobs und Nebeneinkünfte vor +++ Schlussbilanz für 19. Legislaturperiode bestätigt mittelfristige Trends +++ „Aufstocker“ sind eine privilegierte (männliche) Minderheit und ein besonderes Thema für die Unionsfraktion +++ Gut ein Drittel aller Abgeordneten meldet „außerparlamentarische“ Einnahmen +++ Anteil der Rechtsanwälte im Bundestag sinkt, Einnahmen steigen kontinuierlich +++ Neuregelungen ab Herbst 2021 werden Probleme nicht lösen, schreiben Stiftung und Autor +++ Sie identifizieren Handlungsdefizite, regen eine Kommission an, schlagen einen verbindlichen Verhaltenskodex vor und plädieren für striktere Regelungen +++

Informationsseite zum Arbeitspapier

Nebeneinkünfte, so ein zentraler Befund der aktuellen OBS-Untersuchung über „Aufstocker“ im Bundestag, sind das Problem einer privilegierten Minderheit von Abgeordneten, die überproportional aus der Unionsfraktion kommen. 261 Bundestagsabgeordnete der zu Ende gehenden 19. Wahlperiode gaben an, „entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat“ ausgeübt zu haben. OBS-Autor Sven Osterberg legt in seiner Expertise dar, dass die geschätzten ca. 53 Millionen Euro Nebeneinkünfte, die in der 19. Wahlperiode erzielt wurden, zu fast 60 Prozent von Mitgliedern der Union generiert wurden. In der FDP-Fraktion, ein Novum in der Geschichte der Untersuchungsreihe, gibt es kein Mitglied ohne veröffentlichungspflichtige Angaben. Anwälte sind, so ein weiteres Ergebnis des soeben online veröffentlichten Arbeitspapieres der OBS, nicht nur die im Parlament überrepräsentierteste Berufsgruppe. Auch unter den „Aufstockern“ bilden sie die größte Teilgruppe. Im Vergleich der Wahlperioden seit 2009 ist ihr Anteil an Mitgliedern des Bundestages zwar kontinuierlich gesunken, die Summe der von ihnen generierten „Neben“-Einnahmen ist aber deutlich gestiegen.

Die vielfach aufgestellte Behauptung, Nebeneinkünfte seien ein Übergangsproblem, das sich im Laufe einer Legislaturperiode minimiere, wird durch einen Vergleich der Daten zu Beginn und am Ende der 19. Wahlperiode nicht bestätigt. Im Gegenteil: Es zeigt sich, dass es einerseits vor allem Selbstständige und Anwälte sind, die auch als MdB neben dem Mandat diese Tätigkeiten fortsetzen. Und andererseits findet die These empirische Bestätigung, dass das Mandat auch neue Nebentätigkeiten mit Nebeneinkünften mit sich bringt. Autor und Stiftung stellen beim Vergleich mehrerer Legislaturperioden zudem fest, dass die Zahl der Nebentätigkeiten und Funktionen neben dem Parlament insgesamt (gegen Entgelt oder ehrenamtlich) relativ konstant bleibt. Die vergleichende Auswertung der Daten zeigt leichte Verschiebungen bei den Tätigkeitsfeldern: Die Zahl der Funktionen in Unternehmen hat zugenommen und geht zu Lasten der Vernetzung mit Vereinen, Verbänden und Stiftungen. Schwerpunkt der Frauen bleibt nach wie vor das ehrenamtliche Engagement; weniger als ein Viertel gibt entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat an. Inzwischen bauen die OBS-Untersuchungen, die seit 2013 veröffentlicht werden, auf der Analyse von ca. 4000 Datensätzen auf.

Die aktuellen Ergebnisse, die mittelfristige Trends bestätigen und eine relative Stabilität in der Entwicklung der drei letzten Wahlperioden belegen, werfen für OBS-Autor Sven Osterberg die Frage auf, ob über neuerliche und wiederholte Forderungen nach mehr Transparenz weitere Erkenntnisse zu erzielen sind. Er ist der Auffassung, dass es inzwischen mit Blick auf Zusatzjobs und Nebeneinkünfte kein wirkliches Erkenntnisdefizit gibt, sondern dass ein fundamentales Handlungsdefizit den eigentlichen Kern des Problems ausmacht. Autor und Stiftung unterstreichen ihre Skepsis, dass die vor kurzem beschlossenen Neuregelungen in der Praxis zu gravierenden Änderungen führen werden. "Das neue Abgeordnetengesetz“, so Sven Osterberg, „verspricht noch mehr Transparenz, aber es wirft Licht auf ein grundlegenderes Problem: Wer und wie wird die Richtigkeit der Angaben kontrolliert?" Auch die Frage nach wirksamen Sanktionen für Abgeordnete, die Einnahmen neben dem Mandat nicht korrekt auf Euro und Cent anzeigen, bleibt weiterhin ungelöst. Osterberg regt eine „permanente“ Kommission an, „die mit Mitteln und Rechten ausgestattet ist und eine Kontrolle der Einhaltung der Regeln gewährleistet." Diesem Gremium sollten neben Abgeordneten auch externe Experten und Fachleute angehören.

Schon seit Jahren, so Autor und Stiftung, stellten sich Fragen, die einer Antwort harren: Was sind gewünschte und zulässige Nebentätigkeiten? Was stellt ein Einfallstor für Lobbyisten dar? Warum können Tätigkeiten gegen Entgelt – neben dem Mandat – nach Eintritt in den Deutschen Bundestag einfach fortgeführt werden? Warum wird die Anzahl der Nebenjobs nicht begrenzt, warum gibt es keine Höchstgrenze für „Nebenverdienste“? Eine Diskussion über verpflichtende (Teil-) Abführungen oder Spenden der Einkünfte aus außerparlamentarischen Tätigkeiten müsste geführt werden. Ein Verhaltenskodex des Bundestages, der für alle seine Mitglieder verbindlich wäre, könnte im Interesse von mehr Glaubwürdigkeit die wesentlichen Punkte festschreiben. Obwohl einzelne Bestimmungen inzwischen verschärft wurden, verhindern sie aus Sicht von Osterberg nicht den Eindruck, „dass das Parlament käuflich sein könne". Politik und Parlament haben durch „Maskenaffäre“ und Raffgier Einzelner an Vertrauen verloren und Glaubwürdigkeit eingebüßt. „Deshalb müssen Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte der Abgeordneten“, so Jupp Legrand, OBS-Geschäftsführer, „endlich enger gefasst, strenger reguliert und effektiver kontrolliert werden“.

Angesichts verschärfter gesellschaftlicher Bedingungen im postfaktischen Zeitalter, weiter um sich greifender sozialer Spaltungen im Land und vor dem Hintergrund rechtspopulistischer Enthemmungen, so Legrand, „sind Nebentätigkeiten mit erheblichen Einnahmen neben den steuerfinanzierten Diäten ein Problem, das sich weder eine kritische Zivilgesellschaft länger leisten kann noch auf Dauer ein verantwortungsvolles Parlament hinnehmen darf“.

Sven Osterberg: Aufstocker im Bundestag IV – Bilanz der Nebenverdienste der Abgeordneten in der 19. Wahlperiode; OBS-Arbeitspapier 48, Frankfurt am Main, Juli 2021

Pressemitteilung als PDF-Datei

OBS-Arbeitspapier 48 als pdf


Autor

Sven Osterberg
Telefon: 0160/98286708

Email: sven(at)praxis-osterberg.de

Kontakt:

Otto Brenner Stiftung
Geschäftsführer
Jupp Legrand
Telefon: 069 - 6693 2810
E-Mail: info(at)otto-brenner-stiftung.de
Twitter: @OBSFrankfurt
www.otto-brenner-stiftung.de