Personalkosten für Projektteilnehmer
- Löhne und Gehälter einschließlich tariflicher, vertraglicher oder arbeitsbedingter Zulagen
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Verwaltungskosten
- Personalkosten für festangestellte Stammkräfte
- Aufwendungen für Kommunikation (Büromaterial, Fachliteratur, Post- und Telefongebühren), Reisekosten, Bewirtung, Präsentation, Werbung
Sachkosten
- Aufwendungen für Material und Betriebsstoffe, Werkzeuge, PC
- KFZ - zur Projektdurchführung
Sonstige Kosten
- Mieten, Pachten
- Leasing
- Rechts- und Beratungskosten
- Kosten des Geldverkehrs
- KFZ - Steuer
- Energie, Wasser
Verwendungsnachweis
Personalkosten für Projektteilnehmer
- Wenn Personalkosten für Projektteilnehmer abgerechnet werden, dann ist der Nachweis über die anteilige Berechnung auf der Grundlage der Auflistung für die Arbeitsverwaltung zu führen und kenntlich zu machen.
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind über die anteilige Berechnung für das Projekt, Anzahl der Arbeitnehmer und Laufzeit der Maßnahme nachzuweisen.
Verwaltungskosten
- Die anteiligen Personalkosten für Stammkräfte sind über die Lohndatenliste der Festangestellten für die betreffende Laufzeit der Maßnahme nachzuweisen.
- Die übrigen Aufwendungen sind über Originalbelege nachzuweisen.
Sachkosten und sonstige Kosten
- Diese Kosten sind über entsprechende Originalbelege bzw. bei Berechnungen zum anteiligen Betrag über nachzuvollziehende Berechnungsgrundlagen nachzuweisen.
Sachbericht
- In einem kurzen Sachbericht zur Projektdurchführung sind die Projektinhalte, die Durchführung, der hierdurch erzielte Erfolg sowie insbesondere Beschäftigungseffekte und ggf. Vermittlungserfolge auf den ersten Arbeitsmarkt (Branche, etc.) darzustellen.