Otto Brenner Stiftung

Der Verwaltungsrat der Otto Brenner Stiftung

Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsgremium der Otto Brenner Stiftung. Seine Beschlüsse werden von der Geschäftsführung (seit April 2008 Jupp Legrand und Wolf Jürgen Röder) umgesetzt. Soweit der Verwaltungsrat nichts Abweichendes beschließt, führen die Geschäftsführer die laufenden Geschäfte selbstständig. Der Verwaltungsrat besteht (ab 05/2009) aus dem Vorsitzenden (Berthold Huber), dem stellvertretenden Vorsitzenden (Bertin Eichler) sowie fünf weiteren Mitgliedern (Wolfgang Rhode, Hermann von Schuckmann, Gerd Lobodda, Rüdiger Klein und Otto König).

Laut Satzung der Otto Brenner Stiftung leitet der Verwaltungsrat die Stiftung, wacht über die Einhaltung des Stifterwillens und berät bzw. entlastet die Geschäftsführung. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats vertritt zudem die Stiftung bei Rechtsgeschäften mit der Geschäftsführung. Im Einzelnen unterliegen der Beschlussfassung des Verwaltungsrates

  • die Änderung der Stiftungssatzung und Anträge auf Umwandlung oder Aufhebung der Stiftung,
  • die Berufung oder Abberufung der Mitglieder des Beirats,
  • die Genehmigung des Haushaltsvoranschlags und die Feststellung des Jahresabschlusses,
  • die Entlastung der Geschäftsführung,
  • der Abschluss von Rechtsgeschäften, die einer stiftungsaufsichtlichen Genehmigung bedürfen,
  • die Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen der Stiftung und Mitgliedern von Stiftungsorganen oder diesen nahestehenden Personen,
  • der Vorschlag auf Bestellung des Abschlussprüfers an die Aufsichtsbehörde,
  • die Verwendung von verfügbaren Stiftungsmitteln, wie die Festlegung der politischen Strategien und der inhaltlichen Schwerpunkte,
  • den Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung , in der auch der Abschluss bestimmter Rechtsgeschäfte von der Zustimmung des Verwaltungsrats abhängig gemacht werden kann.